top of page
Überprüfung der Gesetze

Scheidungsimmobilie
Ihr Weg zu einem neuen Anfang

 

Der Verkauf einer Scheidungsimmobilie

„Was machen wir mit unserer Scheidungsimmobilie?“ Diese Frage stellen sich Paare, die sich scheiden lassen und Wohneigentum besitzen. Selten ist die Antwort darauf leicht. Schließlich geht sie mit vielen weiteren Fragen einher: Hat das Paar Kinder? Möchte ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben? Welchem Partner gehören wie viele Anteile am Objekt? Wer muss die Verbindlichkeiten bei der Bank weiter bedienen? Was geschieht, wenn nur einer haftet? Wie werden die Kredite geregelt, wenn das Haus oder die Wohnung verkauft wird?

Die beliebteste Lösung ist der Verkauf des Hauses. Wenn sich Eheleute im Rahmen ihrer Scheidung für den Verkauf des Objekts entscheiden, machen diese einen klaren Schnitt. Allerdings ist dieser klare Schnitt meist mit viel Stress und unangenehmen Entscheidungen verbunden. Jedoch hat diese Entscheidung aus finanzieller Sicht einen großen Vorteil. Es fließt sofort eine größere Geldsumme. Das Geld wird in der Regel dringend für den Neustart benötigt.

Wenn eine Immobilie verkauft wird, müssen bestehende Darlehen abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber gezahlt werden. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist immer individuell und von mehreren Faktoren abhängig. Je nach Marktsituation und aus steuerlicher Sicht kann es ratsam sein, mit dem Verkauf noch ein paar Jahre zu warten, um höchstmögliche Gewinne zu erzielen.

Eine Scheidung ist immer sehr schwierig und für die Betroffenen eine emotionale Ausnahmesituation. Entsprechend hoch ist der Stresspegel. In dieser schwierigen Situation sind wir als Immobilienmakler häufig auch eine wichtige emotionale Stütze. Wir begleiten Sie diskret und neutral beim Verkauf oder bei der Vermietung Ihrer Scheidungsimmobilie.

Sie haben Fragen zum Thema Scheidungsimmobilie?

Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen!

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

bottom of page